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Ärztliche Verordnung

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung Behandlung krankheitsbedingter Sprech- und Sprachstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Die logopädische Behandlung kann von jedem Arzt, z.B. Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe, Allgemeinmedi
ziner, Internist, Zahnarzt, Kieferorthopäde Allgemeinmediziner verordnet werden. Anschließend vereinbaren Sie die Termine. Als Heilmittelerbringer dürfen wir eine logopädische Behandlung nur bei Vorlage einer gültigen Verordnung (nicht älter als 14 Tage) leisten. Diese bringen Sie bitte bei der ersten Behandlung mit.
Die Sprachtherapie erfolgt dann in Einzel- oder Gruppentherapie. Dauer einer einzeln
en Therapiestunde beträgt 30, 45 oder 60 Minuten. Sie finden in der Regel 1-2 mal pro Woche statt. Kosten für geleistete Therapieeinheiten trägt die Krankenkasse zum jeweils gültigen Kassensatz. und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.

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