Behandlungskosten

Behandlungskosten
Logopädische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt.

Gesetzliche Krankenversicherung
Hat der Arzt die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie festgestellt und eine Heilmittelverordnung ausgestellt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung. Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf.

Private Krankenversicherung
Für die Berufsgruppe der Heilmittelerbringer existiert für die Abrechnung mit Privatpatienten keine gesetzliche Gebührenordnung wie bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Auch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) findet keine Anwendung. Heilmittelerbringer sind auch nicht an die so genannten Beihilfehöchstsätze gebunden, wenn diese auch oft - fälschlicherweise! - von den privaten Versicherungen zur Festlegung der Höhe der Kostenerstattung herangezogen werden. Das bedeutet, dass Logopäden und andere Heilmittelerbringer die Höhe der Vergütung bei privat versicherten Patienten im Rahmen eines Behandlungsvertrages frei festlegen können. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form Sie als Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen einen Kostenträger (private Krankenkasse/Beihilfe) besitzen. Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt Ihres persönlichen Krankenversicherungsvertrages bzw. nach den individuellen Verhältnissen (z.B. Familienstand), die für die Höhe der Beihilfe maßgebend sind. Die von den Kostenträgern festgesetzten Höchstsätze berühren nicht das private Rechtsverhältnis und somit auch nicht die Vereinbarungen über die Vergütungshöhe zwischen logopädischer Praxis und Privatpatient.

Als Orientierung für die Festsetzung unserer Vergütung dienten uns dementsprechend die Sätze der gesetzlichen Krankenkassen wie auch die Beihilfehöchstsätze. Unsere Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten liegen derzeit beim 1,4-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen. Sie liegen damit leicht über den zurzeit gültigen Beihilfehöchstsätzen.

Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt aufgrund eines Vertrags zwischen Praxis und Patient, nicht zwischen Praxis und Krankenkasse! Mit Beginn der Behandlung besprechen wir daher mit jedem privat versicherten Patienten die voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten und schließen einen Dienstvertrag über die logopädische Behandlung mit Vereinbarung der Vergütungshöhe ab. Dieser kann zu Beginn der Behandlung bei der zuständigen Krankenkasse zur Prüfung der Kostenübernahme eingereicht werden. Somit ist jeder Privatpatient mit Beginn der Behandlung über die auf ihn zukommenden Kosten informiert. Privatpatienten bezahlen ihre Behandlungen grundsätzlich selbst. Privatversicherungen können individuell ganz unterschiedlich gestaltet sein. Abhängig davon, ob und wie sie versichert sind, bekommen privat Versicherte die Kosten für die logopädische Behandlung ganz oder teilweise erstattet.

Die Beihilfe erstattet in der Regel die Behandlungskosten in Höhe der Beihilfehöchstsätze. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass bei der Beihilfe versicherte Patienten für den Differenzbetrag zu unseren Sätzen selbst aufkommen müssen, wenn dieser nicht durch eine Zusatzversicherung aufgefangen werden kann.